bne Pressemitteilung zur Verkürzung der Kündigungsfrist auf zwei Wochen:
Berlin, 15. Februar 2012. Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Möglichkeit, dem teuren Grundversorger innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist kündigen zu können, wird vom Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) außerordentlich begrüßt. Die entsprechende Novelle der Grundversorgungsverordnung im Strom und Gas, die heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, ist nach Ansicht des bne ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Was jetzt noch gebraucht werde, sei die Feinabstimmung: Auch die entsprechenden Anmeldefristen innerhalb der Wechselprozesse müssten nun angepasst werden, so der bne.